Die Silvesternacht bringt oft Freude und spektakuläre Feuerwerke mit sich, doch für Autofahrer birgt sie auch Risiken. Feuerwerkskörper, Raketen und Böller können ernsthafte Schäden an Fahrzeugen verursachen. In diesem Blog klären wir, wie solche Schäden entstehen, was rechtlich zu beachten ist und wie die Kfz-Versicherung im Schadensfall greift.
Wie entstehen Schäden durch Feuerwerkskörper?
Feuerwerkskörper können Autos auf verschiedene Weise beschädigen:
- Lackschäden: Explodierende Raketen oder Böller können Brandflecken, Schmauchspuren oder Abplatzungen am Lack verursachen.
- Glasschäden: Fliegende Teile oder Funken können Scheiben zerkratzen oder sogar zerstören.
- Schäden an Kunststoffteilen: Stoßstangen, Spiegel oder andere Kunststoffteile können durch Hitze oder direkte Treffer schmelzen oder brechen.
- Innenraumschäden: Wenn ein Fenster offen ist, können Feuerwerkskörper den Innenraum beschädigen oder sogar einen Brand auslösen.
Rechtliche Aspekte: Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerkskörper?
Grundsätzlich haftet der Verursacher für den Schaden. Doch oft ist es schwierig, die verantwortliche Person zu ermitteln. In solchen Fällen bleibt die Frage, wie der Schaden reguliert werden kann:
- Unbekannter Verursacher – Vandalismus:
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, greift in der Regel nur die Teil- oder Vollkaskoversicherung (je nach Vertragsumfang). Die Haftpflicht des Verursachers kommt nur ins Spiel, wenn dieser identifiziert wird. - Illegale Feuerwerkskörper:
Werden Schäden durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper verursacht, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Verursacher führen. In der Praxis ist die Haftung jedoch ebenfalls schwer durchzusetzen, wenn der Täter nicht bekannt ist. - Eigene Schuld:
Wenn Feuerwerkskörper unsachgemäß gezündet werden und das eigene Fahrzeug beschädigen, kommt die eigene Vollkaskoversicherung für den Schaden auf – allerdings meist mit Selbstbeteiligung.
Kfz-Versicherung: Was wird abgedeckt?
Je nach Versicherungsart greift die Kfz-Versicherung unterschiedlich bei Schäden durch Feuerwerkskörper:
- Teilkaskoversicherung:
Die Teilkasko deckt in der Regel Brandschäden, Explosionen und Glasbruch ab. Dazu zählen Schäden durch brennende Feuerwerkskörper oder Funkenflug. Vandalismusschäden wie absichtliches Zünden eines Böllers direkt am Fahrzeug werden jedoch nicht immer übernommen. - Vollkaskoversicherung:
Die Vollkasko bietet zusätzlichen Schutz und übernimmt auch Vandalismusschäden, wenn der Verursacher unbekannt ist. Allerdings müssen Sie hier mit einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse rechnen. - Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers deckt den Schaden nur ab, wenn der Verursacher ermittelt werden kann und nachweislich verantwortlich ist. Ohne Verursacher bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen, wenn keine Kaskoversicherung besteht.
Tipps, um Schäden zu vermeiden
- Parkplatzwahl:
Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst weit entfernt von Orten ab, an denen Feuerwerkskörper gezündet werden – etwa an stark frequentierten Plätzen oder Hauptstraßen. - Garage nutzen:
Eine Garage oder ein überdachter Parkplatz bietet den besten Schutz vor fliegenden Böllern und Raketen. - Schutzabdeckung:
Wenn keine Garage verfügbar ist, kann eine feuerfeste Schutzplane das Fahrzeug vor Funken und herabfallenden Überresten schützen. - Fenster schließen:
Achten Sie darauf, dass alle Fenster und das Schiebedach geschlossen sind, um Schäden am Innenraum zu vermeiden.
Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Feuerwerkskörper können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen, besonders wenn sie unsachgemäß gezündet werden. Die richtige Kfz-Versicherung ist entscheidend, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Gleichzeitig hilft eine vorausschauende Planung, Risiken zu minimieren – etwa durch die Wahl eines sicheren Parkplatzes oder den Einsatz einer Schutzplane.
Wir wünschen Ihnen eine sichere und sorgenfreie Silvesternacht – und allzeit gute Fahrt im neuen Jahr! 🚗🎆