Aktuelle Änderungen zu Winterreifen: Das sollten Autofahrer 2024 in Deutschland wissen

Mit Beginn der kalten Jahreszeit wird es für Autofahrer wieder Zeit, an Winterreifen zu denken. Dieses Jahr gibt es einige wichtige Anpassungen und Regeln, die Sie beachten sollten, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen rund um Winterreifen in Deutschland zusammen.

1. Neue Anforderungen an die Winterreifen-Kennzeichnung

Seit 2023 gibt es verschärfte Anforderungen an die Kennzeichnung von Winterreifen. Die bisherigen „M+S“-Markierungen allein reichen nicht mehr aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Erforderlich ist das „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), welches sicherstellt, dass der Reifen tatsächlich den Winteranforderungen entspricht. Wer Winterreifen mit der alten Kennzeichnung „M+S“ fährt, muss bis spätestens Ende 2024 auf Reifen mit dem Alpine-Symbol umrüsten.

2. Strengere Regelungen zur Profiltiefe

Die empfohlene Profiltiefe für Winterreifen liegt weiterhin bei mindestens 4 mm, um optimale Haftung und Sicherheit auf winterlichen Straßen zu gewährleisten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, doch bei Schneeglätte oder Eis empfiehlt es sich, auf die empfohlenen 4 mm zu achten. Dieses Jahr werden verstärkte Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Profiltiefe zu überprüfen, insbesondere in bergigen und schneereichen Regionen.

3. Anpassungen bei der „situativen Winterreifenpflicht“

Die situative Winterreifenpflicht bleibt auch in diesem Jahr bestehen. Das bedeutet, dass Winterreifen bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Glätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte Pflicht sind. Die Strafen bei Verstößen gegen die situative Winterreifenpflicht wurden jedoch verschärft. Bei Kontrollen drohen Autofahrern ohne entsprechende Bereifung höhere Bußgelder, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen unterwegs sind.

4. Erhöhte Bußgelder für Verstöße

In Deutschland wurden die Bußgelder für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht angehoben. Wer bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen fährt und erwischt wird, muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollten durch das Fahren ohne Winterreifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, drohen noch höhere Strafen.

5. Tipps zur richtigen Vorbereitung

Für alle Autofahrer, die sich unsicher sind, wann der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel ist, gilt die Faustregel „O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Es empfiehlt sich, vor der Umrüstung die Reifen auf Beschädigungen und Profiltiefe zu überprüfen. Achten Sie darauf, dass die Winterreifen auch tatsächlich das Alpine-Symbol tragen, um die Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht zu erfüllen.

Fazit

Die Änderungen bei der Kennzeichnung und die verschärften Bußgelder unterstreichen die Bedeutung der Winterreifenpflicht für die Sicherheit im Straßenverkehr. Wer frühzeitig umrüstet und die gesetzlichen Vorschriften im Blick hat, ist sicher unterwegs und spart sich unnötigen Ärger und Kosten. Bleiben Sie informiert und denken Sie an eine rechtzeitige Umrüstung, um sicher durch den Winter zu kommen!